Unterbringung
Unterbringung
Unterbringung
Niemand muss auf der Straße landen. Es gibt immer eine Alternative.
Aussteiger sind bereit jemanden in den ersten Stunden oder Tagen als Gast aufzunehmen. Auch eine unterbringung über das Jugendamt ist möglich. Es gibt immer Pflegefamilien, die Jugendliche für die Erstunterbringung aufnehmen.
Nach den ersten Stunden finden Gespräche statt mit dem Jugendamt, Gerichten, und Behörden. Manchmal ist eine Unterbringung in einer Wohngruppe sinnvoll. Oft ist es möglich Kontakt zu Verwandten herzustellen, die nicht der Sekte angehören und den Aussteiger aufnehmen können.
Ist das nicht möglich wird ein Betreuer vom Amtsgericht gestellt, der den Aussteiger bei allen Behördengängen begleitet und berät. Die Unterbrigung kann bis zum 18. Lebensjahr erfolgen, aber auch bis zum 25. Lebensjahr.
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Letzte Änderung von Karl-Peter am 24.09.2010 um 13:25
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